Erklärung zur Barrierefreiheit
Die Stadt Paderborn ist bemüht, ihre Internetseiten barrierefrei zugänglich zu machen. Sie sollen so gestaltet sein, dass sie im Einklang mit den Regelungen im Behindertengleichstellungsgesetz Nordrhein-Westfalen (BGG NRW) und der Barrierefreie-Informationstechnik-Verordnung Nordrhein-Westfalen (BITV NRW) stehen.
Die folgende Erklärung zur Barrierefreiheit gilt für die Internetseite www.stadt.mensch.fluss.de:
Stand der Vereinbarkeit mit den Anforderungen
Diese Internetseite ist mit den technischen Anforderungen gemäß der BITV NRW weitestgehend vereinbar und wird diesbezüglich kontinuierlich weiter verbessert.
Die Vereinbarkeit der Webpräsenz mit den Anforderungen der Richtlinie (EU) 2016/2102 beruht derzeit auf einer Bewertung aus dem Jahr 2021.
Nicht barrierefreie Inhalte
Wir arbeiten daran, die Zugänglichkeit der Seite zu verbessern und bemühen uns um eine Behebung bestehender Barrieren.
Feedback und Kontaktangaben
Sollten Ihnen Mängel beim barrierefreien Zugang zu Inhalten auf dieser Seite auffallen, können Sie sich gerne mit uns in Verbindung setzen. Sie können die verantwortliche Kontaktperson telefonisch oder per Mail kontaktieren.
Durchsetzungsverfahren
Sollten Sie auf Mitteilungen oder Anfragen zur barrierefreien Informationstechnik dieser Internetseite keine zufriedenstellende Antwort erhalten, können Sie sich an die Ombudsstelle für barrierefreie Informationstechnik des Landes Nordrhein-Westfalen wenden. Unter Einbeziehung aller Beteiligten versucht die Ombudsstelle, die Umstände der fehlenden Barrierefreiheit zu ermitteln, damit diese behoben werden können.
Die Ombudsstelle ist der Beauftragten für die Belange der Menschen mit Behinderung zugeordnet und in §§ 10d, 10e BGG NRW und §§ 9 ff der BITV NRW gesetzlich verankert.
Erstellung dieser Erklärung
Diese Erklärung wurde im Oktober 2023 erstellt.